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Online-Scheidung

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Ablauf der Online-Scheidung

1.Zunächst bitte das Scheidungsantragsformular ausfüllen und ausdrucken.
2.Die Vollmacht ausdrucken (2-fach) und unterschreiben.
3.Kopien von Heiratsurkunde und Kopien von Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder (soweit vorhanden) bereit legen.
4.Ggf. das Formular zum Versorgungsausgleich ausfüllen (3-fach) sowie die Entgeltbescheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen.
5.Ggf. das Formular für die Prozesskostenhilfe ausfüllen.
6.Das Scheidungsantragsformular und die zuvor erwähnten Unterlagen an uns per Post oder per Fax absenden:

Zorn Reich Wypchol Döring
Rechtsanwälte in Sozietät
Wetzlarer Str. 95
35398 Gießen
Fax: 0641 / 28730
7.Sie erhalten von uns ein Schreiben mit der Eingangsbestätigung und eventuell noch offenen Fragen.
8.Damit wird das Mandat begründet.
9.Wir fertigen einen Entwurf des Scheidungsantrags, den wir Ihnen übersenden mit der Bitte, die inhaltliche Richtigkeit zu bestätigen.
Gleichzeitig teilen wir Ihnen die Höhe der einzuzahlenden Gerichtsgebühren mit.
10.Nach Eingang der Gerichtskosten auf unserem Konto reichen wir den Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht ein.
11.Das Gericht stellt den Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zu.
Dieser sollte dem Gericht mitteilen, dass er der Scheidung zustimmt und dass die Angaben in der Scheidungsschrift zutreffend sind, insbesondere hinsichtlich des Trennungszeitpunkts.
12.Anschließend sendet das Gericht beiden Parteien die Fragebögen zum Versorgungsausgleich, die 3-fach auszufüllen und an uns zu übersenden sind, damit wir diese an das Gericht weiterleiten können.
Um das Scheidungsverfahren zu beschleunigen können Sie die Fragebögen zum Versorgungsausgleich unter "Downloads" herunterladen, 3-fach ausdrucken, ausfüllen und uns zusenden, damit wir ihn bereits zusammen mit der Scheidungsschrift an das Gericht weiterleiten können.
13.Sodann erfolgt die vom Gericht veranlasste Klärung der Rentenversicherungskonten, was einige Monate dauert und davon abhängt, wie schnell bei dem jeweiligen Rententräger berechnet wird.
14.Nach Bekanntgabe des gerichtlichen Aktenzeichens erhalten Sie unsere Vorschussrechnung in Höhe der voraussichtlich anfallenden Rechtsanwaltsgebühren, berechnet nach dem Gebührenstreitwert.
15.Sobald dem Gericht die Auskünfte über die Rentenversicherungskonten vorliegen, wird ein Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt.
Zu diesem Termin wird das persönliche Erscheinen beider Ehegatten angeordnet, weil beide vom Gericht angehört werden müssen.
Zu diesem Scheidungstermin erscheinen auch wir oder bei größerer Entfernung ein von uns beauftragter Rechtsanwalt, wodurch Ihnen jedoch keine zusätzlichen Kosten entstehen.
16.Der Gerichtstermin dauert ca. 15 bis 30 Minuten.
Beide Ehegatten werden angehört.
Das Gericht berechnet den Versorgungsausgleich für die Ehezeit und anschließend wird das Scheidungsurteil ausgesprochen und der Gegenstandswert festgesetzt.
Sollten beide Ehegatten anwaltlich vertreten sein, besteht die Möglichkeit die Scheidung durch beidseitigen Rechtsmittelverzicht sofort rechtskräftig werden zu lassen.
17.Nach der Zustellung des Scheidungsurteils erhalten Sie unsere Abschlussrechnung, die auf dem gerichtlich festgesetzten Gegenstandswert basiert und den bereits von Ihnen gezahlten Vorschuss berücksichtigt.
18.Mit der Zustellung des Scheidungsurteils beginnt bei unterbliebenem Rechtsmittelverzicht eine einmonatige Rechtsmittelfrist, in der ein Rechtsmittel eingelegt werden kann.
19.Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist beantragen wir für Sie den Rechtskraftvermerk und übersenden Ihnen anschließend das rechtskräftige Scheidungsurteil.


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Telefon:+49 (0)641 20 21 21
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es besteht die Möglichkeit
abweichender Preise für Anrufe
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