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Wissenswertes / Aktuelles |
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Düsseldorfer Tabelle 2012 – keine Änderungen28.12.2011 - von Beate Wypchol Die Düsseldorfer Tabelle zeigt auf, wie viel Unterhalt Eltern ihren Kindern schulden, wenn sie nicht zusammen leben. Die Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag. Sie wird regelmäßig aktualisiert, so dass die Höhe der Unterhaltsbeträge entsprechend angepasst wird. Nachdem im Jahr 2011 der Selbstbehalt von 900,00 € auf 950,00 € angehoben wurde, wird es für das Jahr 2012 keine Änderungen geben, die eine Anpassung erfordern. Aus diesem Grund gelten die für das Jahr 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge auch für das Jahr 2012. Eine neue Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2012 wird es nicht geben. Aktuelle Fortbildungsbescheinigung 201107.12.2011 - von Beate Wypchol hier klicken Erziehungsberechtigter Trennungspartner entscheidet über Kinderfotos in sozialen Netzwerken.11.07.2011 - von Beate Wypchol Was im Netz publiziert wird, ist Sache der Eltern. Als Schnittmenge Ihrer Tätigkeitsfelder sehen Rechtsanwältin Beate Wypchol (Familienrecht) und Rechtsanwalt Dominic Döring (Medienrecht) die Beratung von Scheidungseltern, wenn es um das Persönlichkeitsrecht Ihrer Kinder geht. Bilder minderjährige Kinder tauchen immer wieder ungewollt im Internet – dort häufig in social networks (Soziale Netzwerke, z.B. Wer-Kennt-Wen, MeinVZ oder Facebook) auf – wo Trennungseltern stolz Ihren Nachwuchs präsentieren. Hierbei haben allein die Erziehungsberechtigten das Sagen, solange die Kinder minderjährig sind, bzw. der Elternteil der nach der Trennung oder Scheidung das Umgangsrecht zugesprochen bekommt und damit das Erziehungsrecht hat. Vom anderen Elternteil kann dann die Löschung der Bilder verlangt werden. Wobei die Anwälte sensibel die Vorgeschichte würdigen sollten, damit alte oder noch frische Wunden der Trennung nicht wieder aufreißen. Kann sich der erziehungsberechtigte Elternteil kein Gehör verschaffen, kann auf geklagte werden, um die Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu beseitigen. Zuletzt hatte das Amtsgericht Menden einen Vater verurteilt, der Bilder seines Kindes im Internet veröffentlichte – die Mutter (mit Umgangs- und Erziehungsrecht) widersprach und musste schließlich klagen – das Gericht gab ihr Recht, der Vater handelte rechtswidrig. Rechtsanwälte Dominic Döring und Beate Wypchol Das Auto, der Deutschen liebstes Kind - wer wird Eigentümer nach Auflösung der Ehe bzw. Auflösung der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft07.06.2011 Eine Herausforderung nicht nur für den juristischen Laien ![]() Unbestritten ist das Auto der Deutschen liebstes Kind - gerne wird es für jede Wegstrecke genutzt, sei sie noch so kurz, das Wetter noch so schön oder die Bus-/Bahnverbindung noch so gut. Das Auto wird am Wochenende spazieren gefahren, gesaugt, geputzt oder aber steht einfach nur als Statussymbol gut sichtbar vor der heimischen Garage. Vielfach existieren in einer Familie mehrere Autos, wobei jedes Auto von jedem Familienmitglied gefahren werden kann. Oder aber es existiert nur ein Auto, auf welches die ganze Familie zugreifen kann. Weiterhin ist auch die Konstellation anzutreffen, dass ein Firmenwagen vorhanden ist, welcher dann auch nur für im Zusammenhang mit der Arbeit stehende Fahrten genutzt wird. Für die restlichen Fahrten privater Natur (zB. die alltäglichen Einkaufsfahrten oder Fahrten in den Urlaub) existiert ein weiteres Fahrzeug. Die Liebe der Deutschen zu ihrem Auto bietet breite Angriffsfläche für eine Vielzahl rechtlicher Streitigkeiten - nicht zuletzt zeigt sich dies, wenn eine Ehe/nichteheliche Lebenspartnerschaft auseinander geht und sich nun die Frage stellt, wer denn das Auto, welches nur von einem Ehe-/Lebenspartner angeschafft wurde, behalten dürfe. Diese rechtlichen Streitigkeiten ziehen sich durch die verschiedensten Bereiche des Zivilrechts und sind für den juristischen Laien ohne fachlichen Beistand nur schwer in den Griff zu bekommen. Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat sich in regelmäßigen Abständen deshalb immer wieder mit dieser Thematik zu befassen. Die schon bei Studenten und Referendaren beliebte Prüfung berührt Ansprüche aus dem Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, des Schenkungsrechts und Rechts der ehelichen Zuwendungen sowie das Recht der Störung der Geschäftsgrundlage und das Bereicherungsrecht. Ist eine gütliche Einigung nicht zu erreichen und kommt es zu einem Streit vor Gericht hinsichtlich des "Rechts auf Behaltendürfen des Autos", so stellt sich gleich eingangs die Frage, welches Gericht man denn mit der Entscheidungsfindung anrufen möchte. Geht es um eine familienrechtliche Streitigkeit (immerhin geht es doch um die Scheidung - oder doch nicht ?!) vor dem Familiengericht ? Oder ist doch ein "regulärer" Anspruch aus Eigentum oder sonstig auf Herausgabe geltend zu machen, welcher dann nicht vor das Familiengericht gehört ? Hat man diese erste Hürde der gerichtlichen Zuständigkeit genommen, welche im Regelfall nicht vor das Familiengericht führt (dies gilt jedenfalls für diejenige Konstellation, in welcher es tatsächlich nur um das rechtliche Schicksal des Autos, nicht aber um die Abwicklung der Trennung im Übrigen geht), so hat man eine Vielzahl möglicher Anspruchsgrundlagen aus obig angesprochenen verschiedenen Bereichen des BGB abzuarbeiten. Das ganze Verfahren ist regelmäßig durchzogen von Beweisschwierigkeiten, zu deren Beseitigung nicht selten sogar die (minderjährigen) Kinder als Zeugen herangezogen werden. Hinzu kommt, dass es unproblematisch möglich ist, dass Fahrer, Halter und Eigentümer drei verschiedene Personen sein können. So ist zB. das Kfz auf den Vater angemeldet, der auch Steuer und Versicherung zahlt (also Halter ist), der Sohn aber das Kfz als Eigentümer nutzt. Zusätzlich ist eine Unterscheidung zu treffen zwischen der "Zulassungsbescheinigung Teil I" (Fahrzeugschein) und der "Zulassungsbescheinigung Teil II" (Fahrzeugbrief). Diese Unterscheidung ist wichtig, da diesen beiden Teilen erheblich unterschiedlicher Beweiswert zukommt. Die Problematik der Zuordnung der verschiedenen Rechte folgt daraus, dass regelmäßig keine Absprachen der Partner getroffen wurden, wie denn die Eigentumsverhältnisse an dem Auto ausgestaltet sein sollen. Die dem BGB innewohnende gesetzliche Eigentumsvermutung des § 1006 BGB greif zu kurz bzw. kann beim Hinzutreten Dritter (meist einer finanzierenden Bank) nicht zum Ziel führen. Auch ist allein nicht aussagekräftig, welcher der Ehe-/Lebenspartner uU. eine Kopie der Kfz-Unterlagen oder aber einen Reserveschlüssel in seinem Besitz hat. Nicht selten zahlt derjenige Partner die Raten an die finanzierende Bank und/oder an die Versicherung, der das Kfz dann aber nicht fährt, sondern es von dem anderen Partner genutzt wird. Gleiches gilt für die Kfz-Steuer. Zusätzlich ist das Kfz oftmals an die finanzierende Bank sicherungsübereignet. Aus den Ratenzahlungen an die Bank wiederum erwachsen Anwartschaften auf (Rück)Erwerb des Eigentums nach vollständiger Zahlung sowie Besitzrechte. Im diesem Zusammenhang können zusätzliche Probleme dann auftauchen, wenn nach einer Trennung der bisherige Nicht-Eigentümer bzw. der nicht im Fahrzeugbrief Eingetragene bei der Bank vorstellig wird und dort kundtut, er möchte die noch ausstehenden Raten zahlen, dafür aber dann Herausgabe des Kfz-Briefes an sich, verbunden mit der Umschreibung desselben auf seinen Namen. Deutsche Banken sind in einer solchen Konstellation nur schwer zu der gewünschten Umschreibung bereit, insbesondere reicht allein eine Zusage, die ausstehenden Raten zahlen zu wollen, regelmäßig nicht aus. Im Ergebnis wird sich die Bank regelmäßig weigern, einer Umschreibung zuzustimmen, da sie sehr auf das Bestehen von Sicherheiten bedacht ist. Diskutiert wurde von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zB. auch schon die Frage, ob eine (konkludente) Schenkung des Kfz von einem Partner an den anderen angenommen werden kann, wenn im Gegenzug dann kein/weniger Trennungsunterhalt gezahlt wird. Auch schon beim Bundesgerichtshof zu klären war die Frage, ob bei vernünftiger und lebensnaher Auslegung angenommen werden darf, ein Ehe-/Lebenspartner leihe sein Kfz dem anderen (dann teils über mehrere Jahre). Die Darstellung zeigt, dass es sich um einen nicht immer einfach zu überschauenden Bereich handelt, dessen rechtliche Lösung eine Vielzahl von Komplikationen bietet und sachgerecht nur unter Achtung des jeweiligen Einzelfalles zum Ziel geführt werden kann. Eine rechtlich "wasserdichte" Absprache schon bei Anschaffung des Kfz wird in den seltensten Fällen getroffen werden (oder kann nicht mehr bewiesen werden), taucht doch der Streit um das Hab und Gut meist erst bei der Trennung einer oft langjährigen Beziehung auf. gez. Christopher Kempf - ref. jur. Verwirkung des nachehelichen Unterhalts wegen neuer Beziehung29.04.2011 - von Beate Wypchol Das Gesetz geht davon aus, dass dem unterhaltsverpflichteten Ehegatten die Weiterzahlung des Unterhalts nicht mehr zumutbar ist, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte eine verfestigte Beziehung mit einem neuen Partner eingeht. Wann ist aber eine neue Partnerschaft verfestigt? In der Rechtsprechung wurde in der Regel nach 2 bis 3 Jahren des Zusammenlebens eine Verfestigung angenommen. Doch ist diese Zeitvorgabe nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Frankfurt (Beschluss vom 19.11.2010, 7 UF 91/09) lediglich als Eckpunkt zu verstehen und nicht als eine Voraussetzung für eine Verfestigung. Eine bestimmte Mindestdauer der Beziehung soll nicht gefordert werden. Die Beurteilung muss vielmehr nach den Umständen des Einzelfalles erfolgen. Anhaltspunkte für eine verfestigte Lebensgemeinschaft sind u.a.: - ein über einen längeren Zeitraum hinweg geführter gemeinsamer Haushalt - das Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit - größere gemeinsame Investitionen oder - die Dauer der Verbindung. Nach den Feststellungen des OLG Frankfurt kann, je fester die Verbindung nach außen in Erscheinung tritt, auch eine kürzere Zeitspanne für die Bejahung einer verfestigten Lebensgemeinschaft ausreichen. Dabei soll dem Umstand erhebliche Bedeutung zukommen, dass die neuen Partner gemeinsam eine neue Wohnung erwerben oder anmieten. Im konkreten Fall führte die Unterhaltsberechtigte seit 1 ¼ Jahren eine neue Beziehung und wohnte erst eine kurze Zeit in der Wohnung des neuen Partners, um dann gemeinsam mit dem neuen Partner eine Wohnung zu mieten, deren Kosten sie auch gemeinsam getragen haben. Aus diesen Umständen schloss das OLG Frankfurt, dass die Beziehung auch nur nach 1 ¼ Jahren für die Zukunft und auf Dauer angelegt und damit bereits hinreichend verfestigt ist. Barunterhaltspflicht trotz Betreuung der Kinder?22.02.2011 - von Beate Wypchol Was ist, wenn der Elternteil, bei dem Kinder leben, erheblich mehr verdient? Grundsätzlich sind beide Elternteile verpflichtet, den Unterhalt für minderjährige Kinder zu leisten. In der Regel erbringt der betreuende Elternteil den Naturalunterhalt (Kleidung, Essen, Wohnung etc.) und der andere den Barunterhalt (Geld). Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen der betreuende Elternteil zusätzlich zu seiner Betreuungsleistung verpflichtet sein kann, auch zum Barunterhalt des Kindes beizutragen. Unter Umständen kann sich dann die Barunterhaltspflicht des nicht betreuenden Elternteils trotz Leistungsfähigkeit reduzieren oder völlig wegfallen. Das ist dann der Fall, wenn das Einkommen des betreuenden Elternteils erheblich höher ist als das des an sich Barunterhaltspflichtigen, denn dann würde die alleinige Inanspruchnahme des barunterhaltspflichtigen Elternteils zu einem erheblichen finanziellen Ungleichgewicht führen. Scheidung und das liebe Geld18.10.2010 - von Beate Wypchol Wenn Eheleute sich scheiden lassen, ist dies nicht nur eine emotionale Belastung für die ganze Familie. Eine Scheidung hat auch gravierende finanzielle Auswirkungen. So soll der während der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Vermögenszuwachs nach der Scheidung zur Hälfte auf beide Ehegatten verteil werden. Das ist der sogenannte Zugewinnausgleich. Das in die Ehe eingebrachte Vermögen bleibt im alleinigen Eigentum des jeweiligen Partners. Nach der Trennung will man in den meisten Fällen dem anderen nur so wenig wie möglich vom gemeinsamen Ersparten überlassen. So kommt es vor, dass auch beruflich erfolgreiche Ehepartner bis zum Scheidungstermin plötzlich verarmen. Es wird Geld an Dritte verschenkt, an der Börse verspekuliert, in der Spielbank verloren oder es werden ungewöhnlich teure Reisen gemacht. Und alles nur, um das zu teilende Guthaben zu reduzieren. Doch diese Kreativität bei der Vermögensreduzierung wird seit dem 01.09.2009 nicht mehr belohnt. Denn seit diesem Zeitpunkt gelten neue Regeln für den Kassensturz. Bis dahin galt der Scheidungstermin als Stichtag für die Feststellung des Vermögensstandes, mit der Folge, dass zwischen dem Scheidungsantrag und dem Scheidungstermin sich noch reichliche Gelegenheiten boten, um das Vermögen zu schmälern. Doch seit dem 01.09.2009 wird bereits auf den Zeitpunkt des Scheidungsantrags abgestellt. Rechtsanwältin Beate Wypchol, Familienrecht Gießen: Die Ehepartner sind verpflichtet, das Vermögen durch aussagekräftige Unterlagen zu belegen. Hat sich das Vermögen seit der Trennung bis zum Scheidungsantrag (Zustellung) übermäßig verringert, kann der Ehepartner nachfragen, wofür das Geld ausgegeben wurde. Es gibt also einen neuen vorzeitigen Auskunftsanspruch (§1379 BGB), mit dem man die Offenlegung der Vermögensverhältnisse bereits zum Zeitpunkt der Trennung verlangen kann. Und demnächst: Scheidung: Zugewinnausgleich und Schulden Kinderfotos in sozialen Netzwerken (social networks) im Internet– wer entscheidet über Einstellen und Verbleiben im Netz, Medienrecht aktuell:27.08.2010 - von Dominic Döring Gießen (zrwd): Was im Netz über Kinder publiziert wird, ist Sache der Eltern. Im Scheidungsfall entscheidet dies ggf. allein der erziehungsberechtigte Elternteil. Geht es um das Persönlichkeitsrecht von Kindern nach oder während einer Ehescheidung bildet sich aus rechtlicher Sicht eine Schnittmenge der Tätigkeitsfelder Familienrecht und Medienrecht die in der Beratung von Scheidungseltern idealer weise von Experten beider Rechtsgebiete gemeinsam erfolgt. Rechtsanwältin Beate Wypchol, Familienrecht: „Bilder minderjährige Kinder tauchen immer wieder ungewollt im Internet – dort häufig in social networks (Soziale Netzwerke, z.B. Wer-Kennt-Wen, MeinVZ oder Facebook) auf – wo Trennungseltern -grosseltern oder neue Partner stolz ihren oder den angenommenen Nachwuchs präsentieren. Hierbei haben allein die Erziehungsberechtigten das Sagen, solange die Kinder minderjährig sind, bzw. der Elternteil der nach der Trennung oder Scheidung das Umgangsrecht zugesprochen bekommt und damit das Erziehungsrecht hat.“ Der andere Elternteil kann ggf. die Löschung der Bilder verlangen. Kann sich der erziehungsberechtigte Elternteil kein Gehör verschaffen, muss auf die Entfernung der Inhalte geklagte werden, um die Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu beseitigen. Rechtsanwalt Dominic Döring, Medienrecht: „Erst kürzlich entschied das Amtsgericht Menden, dass die von einem Vater ohne Absprache und gegen den Willen der Mutter(mit Umgangs- und Erziehungsrecht) ins Internet eingestellten Bilder seines Kindes von dort wieder entfernt werden mussten. Das Gericht stellte in diesem Falle fest, dass der Vater rechtswidrig handelte, als er die Veröffentlichung vornahm.“ Generell sollte gelten, von Kinder so wenig wie möglich und maximal so viel wie nötig im Internet preis zu geben. Elternstolz ist nachvollziehbar. Aber das Internet kennt keine Moral und die Möglichkeiten des Missbrauchs gehen weit über die Phantasie rechtschaffener Menschen hinaus. Brief-zu-E-Mail-Service für Vielreisende und Getrenntlebende15.08.2010 - von Beate Wypchol Wir bieten ab sofort einen besonderen Nachsendeservice für vielreisende Geschäftsleute sowie Getrenntlebende an. Sie können sich Ihre Post direkt auf Ihren Computer schicken lassen anstatt aufwendig das Nachsenden vom heimischen Briefkasten aus zu organisieren. Per Nachsendeauftrag wird Ihre Post an unsere Kanzlei weitergeleitet. Wir scannen sie ein und senden sie als PDF-Datei per E-Mail an Sie weiter. Dabei können Sie entscheiden, ob zuerst nur die verschlossenen Briefumschläge eingescannt und Ihnen als PDF-Datei elektronisch zugestellt werden, um weiter die Wahl zu treffen, ob sie den Briefinhalt lesen möchten oder nicht, oder ob wir sofort den Briefumschlag öffnen, das Schreiben einscannen und es Ihnen anschließend als PDF-Datei elektronisch zusenden. In erster Linie richtet sich unser Dienst an Getrenntlebende, die viel unterwegs sind und nicht regelmäßig ihren Briefkasten leeren können, denen es aber wichtig ist, dass sie ihre Post fristgerecht bekommen. Vor allem Vielreisende oder Menschen, die sich aus beruflichen oder sonstigen Gründen viel im Ausland aufhalten, laufen Gefahr, dass wichtige Informationen z.B. von Seiten des getrennten Ehegatten bzw. dessen Rechtsbeistandes ihre Trennung betreffend sie nicht rechtzeitig erreichen, nur weil sie den Briefkasten nicht regelmäßig kontrollieren können. Im ungünstigsten Fall kann die Abwesenheit sogar dazu ausgenutzt werden, um gerichtliche Vollstreckungstitel gegen den abwesenden Getrenntlebenden zu erwirken, da er auf zuvor versandte Aufforderungsschreiben nicht reagiert. Nicht nur ein familienrechtliches Problem. Damit dieses Szenario nicht eintrifft, kann durch unseren elekronischen Nachsendeservice gewährleistet werden, dass der Reisende oder Getrenntlebende trotz seiner Abwesenheit dennoch rechtzeitig über die für ihn bestimmte Post in Kenntnis gesetzt wird und er darauf gegebenenfalls auch fristgemäß reagieren kann. Im Vergleich zu anderen gleichartigen Angeboten ist bei unserem Service das Postgeheimnis zusätzlich und wirkungsvoll durch die Schweigepflicht des Rechtsanwaltes geschützt. Wie funktioniert das? Sie stellen rechtzeitig vor dem geplanten Nachsendestart den Nachsendeauftrag bei der Post. Dann senden Sie uns das unterschriebene Auftragsformular sowie die Postempfangsvollmacht im Original per Post an: Zorn Reich Wypchol Döring Wetzlarer Str. 95 35398 Gießen Daraufhin senden wir Ihnen die Auftragsbestätigung per E-Mail zu. Auftragsformular und Postempfangsvollmacht sind in kürze online. Bis dahin bitte per Mail oder telefonisch anfordern. BGH-Rechtsprechungsänderung: Kindergartenkosten nicht im Tabellenunterhalt enthalten, Familienrecht aktuell25.06.2009 - von Beate Wypchol Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 26.11.2008 (Az.: XII ZR 65/07) seine bisherige Rechtsprechung die Kindergartenbeiträge betreffend ausdrücklich aufgegeben. Noch im Urteil vom 05.03.2008 (XII ZR 150/05) vertrat der BGH die Auffassung, dass die Kosten eines Halbtagskindergartens grundsätzlich im Tabellenunterhalt enthalten sind. Nunmehr werden Kindergartenbeiträge als Mehrbedarf eines Kindes gesehen, der nicht in den Unterhaltstabellen ausgewiesen ist und von beiden Eltern einkommensanteilig zu tragen ist. Die in einer Kindereinrichtung anfallenden Verpflegungskosten sind allerdings bereits mit dem Tabellenunterhalt abgegolten. Durch die neue Rechtsprechung ändert sich nichts an den Unterhaltstabellen, die betreffenden Elternteile können aber die Kindergartenbeiträge als Mehrbedarf zusätzlich zum laufenden Kindesunterhalt anteilig geltend machen. Rechtsanwältin Beate Wypchol ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsverein Braucht die Liebe einen Ehevertrag – Eherecht aktuell06.04.2009 - von Beate Wypchol Die meisten Paare möchten sich vor der Eheschließung nicht mit den Gedanken an eine eventuelle Trennung bzw. Scheidung beschäftigen. Wie unromantisch! Doch auch für die glücklichste Ehe gibt es keine Garantie ihres Bestandes. Um unangenehme Auseinandersetzungen im Falle des eventuellen Scheiterns der Ehe zu vermeiden, kann es nicht schaden, ein paar Grundinformationen zum Thema Ehevertrag und zu seinen Vorteilen zu haben. In einem Ehevertrag wird abweichend von den gesetzlichen Regelungen festgelegt, welche Trennungs- bzw. Scheidungsfolgen gelten sollen, d.h. es kann dort u.a. Folgendes geregelt werden: Kindes-, Trennungs-, nachehelicher Unterhalt, Umgangs- und Sorgerecht, Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich sowie Aufteilung des Hausrats. Der Vorteil des Ehevertrages liegt darin, dass die ohnehin schon konfliktbehaftete Trennungssituation sich durch die noch gemeinsam gefundenen vertraglichen Lösungen oft wieder schneller entspannen kann. Denn durch die Existenz der ehevertraglichen Regelungen werden langwierige Prozesse vermieden, die ansonsten wegen fehlender Übereinkunft der Eheleute hätten geführt werden müssen. Daran angeknüpft wird bereits der nächste Vorteil des Ehevertrages deutlich, und zwar die enorme Ersparnis von Zeit und Kosten durch geringere Gerichts- und Anwaltskosten gegenüber einem streitigen Gerichtsverfahren. Für den Fall, dass die Eheleute sich getrennt haben, ohne einen Ehevertrag geschlossen zu haben, gibt es die Möglichkeit eine Trennung- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu schließen, in der die gleichen Punkte wie im Ehevertrag selbst geregelt werden können. Voraussetzung ist allerdings, dass beide Partner es wollen. Eheverträge bzw. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen werden in der Regel von Anwälten aufgestellt und müssen von einem Notar beurkundet werden. Die Kosten dafür sind vom Einkommen und Vermögen abhängig. Übrigens: Eheverträge können nicht nur vor der Ehe oder in Form einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen nach deren Scheiter geschlossen werden, sondern natürlich auch während der Ehezeit. Rechtsanwältin Beate Wypchol ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein Die (Ehe-)Scheidung und die (gemeinsame)Mietwohnung, Familien-/ Mietrecht aktuell: Rechtsanwältin Beate Wypchol (Familienrecht) und Rechtsanwalt Dominic Döring (Mietrecht), Gießen, informieren:23.03.2009 - von Beate Wypchol Getrenntlebende genießen kein Sonderkündigungsrecht! Ehepaare, die sich in Scheidung befinden, müssen oft erstaunt feststellen, dass Sie keinerlei Sonderkündigungsrecht für ihre gemeinsame Wohnung besitzen. Die Zerrüttung und Trennung ist der Sphäre der Mieter zuzurechnen. Sie schulden beide weiterhin ihrem Vermieter die Miete als Gesamtschuldner, selbst wenn einer der Ex-Partner auszieht. Nur wenige werden, vielleicht aus finanzieller Not heraus, eine räumliche Aufteilung in der Wohnung vornehmen. Viele ziehen es vor, wegzuziehen. Dem Ausziehenden steht dabei kein alleiniges Kündigungsrecht zu. Hier hilft oft nur ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter und u.U. ein Aufhebungsvertrag. Suchen Sie auf jeden Fall eine einvernehmliche Lösung. Aus unserer Tätigkeit Familienrecht:17.02.2009 - von Beate Wypchol Beratung und Vorbereitung von Eheverträgen Ausrechnen des Kindes-, Trennungs- und nachehelichen Unterhalts Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, Durchführung der Prozesse Elternunterhalt: Prüfung des Bestehens des Anspruchs Durchführung der Prozesse wegen elterlichem Sorgerechts und Umgangsrechts Beratung über die Folgen der Trennung von Eheleuten Beratung und Vorbereitung der Ehescheidung, auch unter Einbezug von ausländischen Rechtsordnungen (u.a. Polen, USA (Florida)) Beratung und Entwurf von Scheidungsfolgenvereinbarungen Durchführung von Ehescheidungen Ehescheidungen von Spätaussiedlern Ehescheidungen von gemischtnationalen Ehen Beratung bei der Ermittlung des Zugewinnsausgleichsanspruchs Vorzeitiger Zugewinnausgleich, Durchführung des Klageverfahrens Anfechtung der Vaterschaft aus Sicht des rechtlichen Vaters, Durchführung der Prozesse Anfechtung der Vaterschaft aus Sicht des potenziellen Vaters, Durchführung der Prozesse Durchführung von Vaterschaftsfeststellungsverfahren Durchführung von Vaterschaftsfeststellungsverfahren mit gleichzeitiger Unterhaltsfestsetzung Durchführung von Abänderungsklagen nach rechtskräftiger Unterhaltsfestsetzung Ehevertrag darf nicht in die Sozialhilfe führen – Familienrecht aktuell12.01.2009 - von Beate Wypchol Ein Ehevertrag, durch den der geschiedene Partner wegen der hohen Zahlungspflicht zum Sozialhilfeempfänger wird, ist sittenwidrig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 05.11.2008 (Az.: XII ZR 157/06) entschieden, in dem er zum ersten Mal einen Ehevertrag für ungültig erklärte, der den Mann finanziell überforderte. Bisher hat der BGH nur solche Vereinbarungen aufgehoben, die die Ehefrauen finanziell schwer benachteiligten. Im vom BGH entschiedenen Fall hatte eine Frau 2 Jahre nach der Hochzeit auf einen Ehevertrag gedrungen, wonach der Ehemann im Fall der Scheidung eine monatliche Leibrente in Höhe von mehr als 650,00 € an sie zahlen sollte. 3 Jahre später wurde die Ehe geschieden und die Ehefrau bestand auf der Leibrente. Während dem Ehemann nur 810,00 € blieben, von denen er noch Unterhalt für seine Kinder aus einer früheren Ehe zahlen sollte, verfügte die kinderlose Ehefrau zusammen mit ihrem Lohn aus einer Halbtagstätigkeit über monatliche Einnahmen in Höhe von 1.530,00 €. Der Ehemann lag unter dem Existenzminimum und war auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen. Daraufhin klagte er gegen den Ehevertrag. Die Richter erklärten den Ehevertrag für ungültig. Bereits bei der Vertragsunterzeichnung sei offenkundig gewesen, dass die vereinbarte Leibrente die Leistungsfähigkeit des zahlungspflichtigen Ehemannes überschritten habe. Es sei absehbar gewesen, dass er bei Zahlung der Leibrente zum Sozialhilfeempfänger werde. Damit sei ein Vertrag zulasten Dritter geschlossen worden, nämlich der Sozialhilfe. www.onlinescheidung-anwalt.de Porady tak¿e w jêzyku polskim! Nachehelicher Unterhalt: Verteilung der Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Sicherung des geschuldeten Unterhalts, Familienrecht aktuell29.10.2008 - von Beate Wypchol Erhält ein Unterhaltspflichtiger eine Abfindung für den Verlust seiner Arbeitsstelle, dient sie dem Unterhalt der Familie und ist im Rahmen der Unterhaltsberechnung als Einkommen auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen und nicht wie sonstiges Vermögen zu behandeln. Das entschied das OLG Hamm in seinem Urteil vom 17.01.2007 (Az.: 11 UF 84/06). Die Abfindung dient nämlich dazu, dass die wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes verringerten Einkünfte eine gewisse Zeit lang angemessen aufgestockt werden können, damit für alle Beteiligten eine gleitende Umstellung auf die veränderten Verhältnisse ermöglicht wird. Das gilt selbst dann, wenn alsbald eine neue Arbeitsstelle mit geringeren Einkünften gefunden wird. Porady tak¿e w jêzyku polskim! Mehr Unterhalt bei Zusammenleben mit neuem Partner? Familienrecht aktuell24.10.2008 - von Beate Wypchol Ob ein unterhaltspflichtiger Elternteil mehr Unterhalt wegen des Zusammenlebens mit einem neuen Lebenspartner/-in leisten muss, kann nicht automatisch nur wegen der Begründung der Haushaltsgemeinschaft angenommen werden, sondern ist vom Tatrichter im Einzelfall zu beurteilen. So entschied das OLG Frankfurt a.M. in seinem Urteil vom 13.07.2005 (Az.: 2 UF 13/05). Auch wenn das Zusammenleben mit einem neuen Partner zur Verringerung verschiedener Kosten führt, kann der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen nicht automatisch gekürzt werden. Die Ersparnis kann nicht dem Unterhaltsberechtigten zugute kommen. Begründet wird das damit, dass die Einschränkung des Pflichtigen an einer Stelle ihm mehr Freiraum an anderer Stelle ermöglicht, ohne dass er dadurch insgesamt mehr zur Verfügung hat. Genauso verhält es sich, wenn der Unterhaltsschuldner in eine billigere Wohnung zieht, seine Verbrauchsgewohnheiten ändert oder z.B. auf kulturelle oder sonstige Bedürfnisse verzichtet. Auch hier kommt die Ersparnis den anderen Bedarfspositionen des Unterhaltsschuldners zugute und nicht dem Unterhaltsgläubiger. Porady tak¿e w jêzyku polskim! www.onlinescheidung-anwalt.de Betreuungsunterhalt, erstes Grundsatzurteil, Familienrecht aktuell11.08.2008 - von Beate Wypchol Der Bundesgerichtshof hat rund ein halbes Jahr nach dem Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechts das erste Grundsatzurteil gefällt, und zwar zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts. Grundsätzlich hat zwar jeder alleinerziehende Elternteil weiterhin nur drei Jahre lang Anspruch auf den Betreuungsunterhalt. Doch der BGH hat in seiner Entscheidung vom 16.07.08 (Az.: XII ZR 109/05) nunmehr Hinweise darauf gegeben, dass eine Ausweitung der Drei-Jahres-Frist zukünftig eher die Regel als die Ausnahme sein dürfte. Denn selbst wenn ein Kind im Ganztagskindergarten betreut wird, ist dem alleinerziehenden Elternteil die Doppelbelastung durch Betreuung, insbesondere in den Abendstunden, und einen Ganztagsjob möglicherweise nicht zumutbar. Der BGH hat jedoch keine eindeutigen Kriterien oder Fallgruppen festgelegt. Die Entscheidung darüber, ob sich solche Fallgruppen bilden lassen, überließ er dem OLG Düsseldorf als der Vorinstanz, an die er das Verfahren zurückverwies. Hinsichtlich der Höhe des Betreuungsunterhalts stellte der BGH klar, dass sich der Bedarf nicht nach dem Einkommen des Ex-Partners richtet, sondern nach der eigenen Lebensstellung des Betroffenen, bei Unverheirateten also nach den eigenen Einkünften der Mutter vor der Geburt des Kindes. www.onlinescheidung-anwalt.de Porady tak¿e w jêzyku polskim! Prawo rodzinne - aktualnie: Adwokat Beate Wypchol, Giessen informuje: (mehr...)11.08.2008 - von Beate Wypchol Po okolo pόł roku od wejścia w życie nowego prawa alimentacyjnego Niemiecki Federalny Trybunał Sprawiedliwości (BGH) wydał pierwszy wyrok zasadniczy w tej sprawie. Dotyczy on potrzeby i czasu trwania obowiązku alimentacyjnego rodzicόw wobec dzieci (Betreuungsunterhalt). Zasadniczo każdy samotnie wychowujący rodzic ma prawo do żądania Betreuungsunterhalt, jednak tylko na okres 3 lat. Niemiecki Federalny Trybunał Sprawiedliwości w swoim orzeczeniu sądowym z dnia 16.07.2008 (Az.: XII ZR 109/05), zasugerował, iż wydłużenie tego 3 letniego okresu alimentacyjnego będzie w przyszłości bardziej regułą niż wyjątkiem. Jako uzasadnienie podał, że nawet jeśli dziecko przebywa w całodziennym przedszkolu, nie można wymagać od samotnie wychowującego rodzica takiego podwόjnego obciażenia, przede wszystkiem po całodziennej pracy i w godzinach wieczornych. Niemiecki Federalny Trybunał Sprawiedliwości nie podał jednak żadnych jednoznaczynych kryteriόw ani konkretnych przypadkόw, kazusόw przedłużenia okresu alimentacyjnego. W ramach postępowanie procesowego przekazał on Wyższemy Sądowi Krajowemu w Düsseldorfie (OLG Düsseldorf), jako instancji niższej, ustalenia odpowiednich kazusόw. Odnośnie wysokości alimentόw rodzicielskich zajmuje Niemiecki Federalny Trybunał Sprawiedliwości jasne stanowisko. Wysokość alimentόw nie oblicza się na podstawie dochodόw byłego partnera, tylko na podstawie poziomu życiowego osoby sprawujacej opiekę nad dzieckiem, czyli w przypadku braku wcześniejszego ślubu na podstawie ich wysokość do dochodόw matki przed narodzinami dziecka. www.onlinescheidung-anwalt.de (mehr...) Czas urlopu - czas rozstania? Prawo rodzinne - aktualnie: Adwokat Beate Wypchol, Giessen informuje: (mehr...)25.07.2008 - von Beate Wypchol Kiedy po spêdzonych wspólnie z partnerem wakacjach zaczynaj¹ siê gromadziæ czarne chmury nad zwi¹zkiem, jest siê szczególnie emotionalnie wra¿liwym na takie wypowiedzi jak: „W takim razie chcê rozwodu!”, „Z czego bêdziesz ¿yc?, b¹dŸ „Ale dzieci zostan¹ przy mnie!”. Oszacowanie wagi takich stwierdzeñ, z perspektywy zwi¹zku, dla bezpoœrednio zainteresowanych nie jest zawsze ³atwe. Istnieje jednak mo¿liwoœæ upewnienia siê, jak rózwnie¿ otrzymania rzetelnych informacji na temat wszystkich prawnych i praktycznych konsekwencji mo¿liwego rozstania. Poprzez uzupe³nienie wiedzy, jak i ominiêcie pó³prawd mo¿na przyj¹æ jasn¹ pozycjê w zwi¹zku i przygotowaæ siê na emocjolany atak. Aby to osi¹gn¹æ warto zwróciæ siê po profesjonaln¹ pomoc. Koszty za t¹ pomoc w ramach tzw. „Erstberatung” – pierwszej porady, zostaj¹ pokryte przez wiêkszoœæ firm ubezpieczeniowych, jeœli uprzednio zosta³a za³o¿ona polisa dotycz¹ca ochrony prawnej (Rechtsschutzpolice). W razie braku ubezpieczenia lub obawy przed odkryciem partnera o skorzytaniu z tej¿e porady, nale¿y skonsultowaæ siê z wybranym adwokatem odnoœnie rycza³towej stawki za pierwsz¹ konsultacjê (Pauschalangebot). Nak³ad kosztów za tak¹ poradê prawn¹ nie jest najczêœciej wy¿szy ni¿ koszt jednego dnia urlopu. A osi¹gniêty komfort psychiczny mo¿e byæ niewyobra¿alnie du¿y. Porady tak¿e w jêzyku polskim! www.onlinescheidung-anwalt.de (mehr...) Urlaubszeit – Trennungszeit? Familienrecht aktuell22.07.2008 - von Beate Wypchol Wenn nach dem gemeinsam mit dem Partner verlebten Urlaub dunkle Wolken über der Beziehung schweben, dann ist man emotional empfindlich für Äußerungen wie: „Dann lass ich mich scheiden!“, „Wovon willst Du denn leben?“, „Aber die Kinder bekomme ich!“. Wie solche Äußerungen aus Sicht der Beziehung zu beurteilen sind, ist auch für die unmittelbar Beteiligten nicht immer leicht einzuschätzen. Gewissheit kann man aber erlangen über alle rechtlichen und praktischen Folgen einer möglichen Trennung. Wer hier frei von Wissenslücken und Halbwahrheiten seine Position richtig einzuordnen weiß, kann sich in seiner Beziehung klar positionieren und sich auch gegen emotionale Angriffe wappnen. In dieser Situation gilt es professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Kosten hierfür übernehmen im Rahmen einer sog. Erstberatung viele Versicherungsgesellschaften, wenn eine entsprechende Rechtschutzpolice besteht. Wer nicht rechtschutzversichert ist, oder nicht will, dass der Partner eventuell erfährt, dass die Beratungsleistung in Anspruch genommen wurde, sollte bei dem Rechtsanwalt seiner Wahl nach einem Pauschalangebot für eine Erstberatung konkret nachfragen. Der Kostenaufwand hierfür ist meist nicht höher als die Kosten für einen Urlaubstag. Der Erholungswert kann jedoch ungleich höher sein. Porady tak¿e w jêzyku polskim! www.onlinescheidung-anwalt.de Unterhaltsrecht: Kosten für Ganztagskindergarten, Familienrecht aktuell21.07.2008 - von Beate Wypchol Es war bisher umstritten, ob die Kosten der Kinderbetreuung im Ganztagskindergarten vom Regelunterhalt bereits umfasst waren oder ob sie vom Unterhaltspflichtigen zusätzlich zum Regelunterhalt zu zahlen sind. Der BGH hat nunmehr in seinem Urteil vom 05.02.2008 (Az.: XII ZR 150/05) entschieden, dass die Kosten für den Kindergartenbesuch zusätzlich zum Unterhalt zu zahlen sind, wenn auch nicht in voller Höhe. Sie stellen jedoch nur insofern einen Mehrbedarf (d.h. einen über den titulierten laufenden Unterhalt hinausgehenden Bedarf) dar, als sie den Aufwand für den halbtägigen Kindergartenbesuch übersteigen. Denn die Kosten für den halbtägigen Kindergartenbesuch sind bereits im laufenden Kindesunterhalt enthalten. Für die Kosten, die den Aufwand für den Halbtagskindergartenplatz übersteigen, muss jedoch nicht der barunterhaltspflichtige Elternteil allein aufkommen, sondern beide Elternteile anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen. www.onlinescheidung-anwalt.de Porady tak¿e w jêzyku polskim! Grundsätzlich kann die Umgangspflicht eines umgangsunwilligen Elternteils mit nicht Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Familienrecht aktuell: Rechtsanwältin Beate Wypchol, Gießen, informiert:04.04.2008 - von Beate Wypchol Das entschied das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 01.04.2008 (1 BvR 1620/04). Den Eltern werde zwar durch das Grundgesetz nicht nur das Recht sondern auch die Pflicht zur Erziehung ihrer Kinder zugewiesen. Allerdings diene die zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht eines umgangsablehnenden Elternteils in der Regel nicht dem Kindeswohl. In solchen Fällen habe daher die zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht zu unterbleiben, es sei denn, dass hinreichende Anhaltspunkte darauf schließen lassen, dass im Einzelfall der erzwungene Umgang dem Kindeswohl dienen werde. Das sei gegebenenfalls mit Hilfe von Sachverständigen zu klären. Je älter und in der Persönlichkeitsentwicklung gefestigter ein Kind sei, umso eher werde man davon ausgehen können, dass auch ein erzwungener Kontakt mit seinem Elternteil dem Wohl des Kindes dienlich sein werde. Klärung der Vaterschaft, Vaterschaftstest ohne Anfechtungsverfahren - der Bundestag berät – Familienrecht aktuell: Rechtsanwältin Beate Wypchol, Gießen, beantwortet Fragen im HR1 Interview! (mehr...)21.02.2008 - von Beate Wypchol Bisher geltendes Recht: Nach bisher geltendem Recht gab es bei Zweifeln über die Abstammung des Kindes nur die Möglichkeit einer Anfechtungsklage, die innerhalb einer Frist von 2 Jahren nach Kenntnis der Umstände erhoben werden muss, die gegen die Vaterschaft sprechen. Stellt sich dabei heraus, dass der rechtliche Vater nicht auch der biologische ist, wird zwangsläufig die rechtliche Beziehung zwischen Vater und Kind gelöst. Bisher gab es also keine Möglichkeit die Abstammung zu klären, ohne gleich juristische Konsequenzen für die rechtliche Beziehung zwischen Vater und Kind befürchten zu müssen. Wo liegen die Vorteile des Gesetzes für Väter, die Zweifel an ihrer Vaterschaft haben? Mit dem neuen Gesetz können die Väter, die Zweifel an ihrer Vaterschaft haben, zuerst die Abstammung klären lassen, und zwar ohne juristische Konsequenzen für die Vater-Kind-Beziehung. Nach dem Klärungsverfahren kann der betroffene Vater dann selbst entscheiden, ob er die Anfechtungsklage erhebt oder die Situation in der Familie unverändert belässt. Bringt das Gesetz nur für zweifelnde Väter Vorteile, oder kann es auch für das Kind gut sein? Das Gesetz ist auch für das Kind vorteilhaft. Es kann seine Abstammung ohne rechtliche Konsequenzen klären lassen. Es bringt ihm die Sicherheit über seine Abstammung, ohne zwangsläufig seine gegebenenfalls gute familiäre Beziehung zu „seinem“ Vater zerstören zu müssen. Wo muss sich ein Zweifler hinwenden? Der zweifelnde Vater kann zunächst die biologische Herkunft des Kindes durch ein privates Abstammungsgutachten klären. Ein gerichtliches Verfahren ist nur notwendig, wenn die betroffene Person seine Zustimmung zu einer privaten genetischen Abstammungsuntersuchung verweigert. Dabei wird das Familiengericht eine nicht erteilte Einwilligung ersetzen und die Duldung einer Probeentnahme anordnen. Ein Vater muss nicht mehr gleich die Vaterschaft anfechten, um legal rauszufinden, ob er der Vater ist. Wenn der Test ergeben hat, er ist es nicht, welche Möglichkeiten hat er dann? Muss er Fristen beachten? Wenn der Vater aufgrund des Abstammungsgutachtens herausfindet, dass er nicht der Vater ist, kann er frei entscheiden, ob er seine Vaterschaft anfechten möchte oder aber ob er die Situation unverändert belässt. Fall er sich zu einer Anfechtungsklage entschließt, muss er das innerhalb von 2 Jahren nach der rechtskräftigen Entscheidung im Klärungsverfahren tun. Nützt dieses Gesetz auch Männern, die von sich behaupten, sie wären der Vater, obwohl die Mutter das verneint? Nein, der potentielle leibliche Vater ist nicht in den Kreis der Klärungsberechtigten einbezogen. Ihm wird weiterhin der Weg über das Anfechtungsverfahren zugemutet, da nur auf diese Weise sichergestellt werden kann, dass er gegebenenfalls auch die Verantwortung für das Kind übernehmen wird. Der Gesetzesentwurf und mehr unter: (mehr...) Neues Unterhaltsrecht: Es gibt Gewinner und Verlierer, Familienrecht aktuell, Rechtsanwältin Beate Wypchol, Gießen, informiert: (mehr...)28.01.2008 - von Beate Wypchol Seit dem 01.Januar 2008 ist das neue Unterhaltsrecht tatsächlich in Kraft. Von der Reform sollen vor allem Kinder profitieren. Hinsichtlich der Ehegatten gilt nunmehr der Grundsatz der Eigenverantwortung. Die aus dem alten Recht bekannte unbegrenzte Lebensstandardgarantie nach der Scheidung gibt es nicht mehr. Durch die Neuregelung soll das Kinderwohl besonders gefördert werden. Der Unterhalt für minderjährige Kinder (und Kinder bis 21 Jahre, die sich in allgemeiner Schulbildung befinden und bei einem Elternteil leben) hat nunmehr den absoluten Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen. Kinderbetreuende Elternteile (verheiratet oder nichtverheiratet) werden in den zweiten Rang gestellt zusammen mit den geschiedenen Ehegatten bei langer Ehedauer. In den weiteren Rängen folgen dann andere Ehegatten (die keine Kinder (mehr) betreuen, soweit sie nicht wegen langer Ehedauer in den 2. Rang fallen), andere Kinder (z.B. Studierende) und schließlich weiter entfernte Verwandte in gerader Linie. (mehr...) Onlinescheidung, das neue Webportal der Kanzlei Zorn Reich Wypchol, Rechtsanwälte in Sozietät, ist online!07.01.2008 Im Internetzeitalter ist es möglich, einen Scheidungsantrag online vorzubereiten, wobei sich dies vor allem bei einer einverständlichen Scheidung anbietet. Bei einer solchen Scheidung geht es rechtlich im Wesentlichen um Formalitäten. Auf www.onlinescheidung-anwalt.de besteht für Sie das Angebot, online ein Formular zur Vorbereitung der einvernehmlichen Scheidung auszufüllen. Anhand der Daten des von Ihnen ausgefüllten Formulars können wir die Ehescheidung mittels eines gesondert zu fertigenden Schriftsatzes vor dem Familiengericht für Sie beantragen. Beim Scheidungstermin müssen allerdings beide Ehegatten im Gerichtssaal erscheinen. Mehr Informationen zum Thema Onlinescheidung und um das Thema Ehescheidung herum erhalten Sie unter http://www.onlinescheidung-anwalt.de Eherecht aktuell: Unterhalt kann auch nach langer Ehe befristet werden, Rechtsanwältin Beate Wypchol, Giessen, informiert: (mehr...)22.10.2007 - von Beate Wypchol Der BGH hat in zwei aktuellen Urteilen vom 26.09.2007 (AZ.: XII ZR 11/05 und XII ZR 15/05) klargestellt, dass auch nach einer langen Ehezeit der Anspruch auf nachehelichen Aufstockungsunterhalt zeitlich befristet werden kann. Im ersten Fall hatte sich ein Ehepaar, das zwei inzwischen erwachsene Kinder hatte, nach 22 Jahren scheiden lassen. Der Mann verdient als Geschäftsführer rund 4.850,00 € netto im Monat, die Frau als Bauingenieurin 1.400,00 €. Der Mann wurde in den Vorinstanzen zu Ausgleichszahlungen von gut 1.100,00 € verurteilt , wobei eine zeitliche Befristung der Unterhaltspflicht abgelehnt wurde. Der BGH hob das OLG-Urteil auf und verwies es zur erneuten Verhandlung an das OLG zurück. Anträge auf Befristung des Unterhalts dürften nach der neuen Rechtsprechung nicht allein wegen der Dauer der Ehe von mehr als 20 Jahren abgelehnt werden. Es müsse vielmehr geprüft werden, ob auch jetzt noch „ehebedingte Nachteile“ vorliegen, weil die Ehefrau etwa wegen der Kindererziehung oder Haushaltstätigkeit nicht mehr richtig in den Beruf zurückgekommen ist und entsprechend weniger verdient. Würde die Frau allerdings auch ohne die Ehe niedrigere Einkünfte erzielen, muss sie sich nach einer Übergangszeit mit dem eigenen Einkommen begnügen und auf den höheren Standard nach den ehelichen Lebensverhältnissen verzichten. Im zweiten Fall bestätigte der BGH das OLG-Urteil, das die Unterhaltspflicht eines Mannes gegenüber seiner Ex-Frau nach ebenfalls 22-jähriger Ehe auf 7 Jahre befristet hatte. Da die Ehe kinderlos geblieben und die Frau erst 42 Jahre alt und wieder vollschichtig erwerbstätig sei, könne ihr zugemutet werden, nach einer Übergangszeit auf den ehelichen Lebensstandard zu verzichten. (mehr...) Familienrecht am Telefon21.09.2007 - von Beate Wypchol Familienrecht am Telefon Mit der Telefonhotline der Rechtsanwaltskanzlei Zorn Reich Wypchol, Rechtsanwälte in Sozietät, finden Sie schnell und kostengünstig eine Antwort auf Ihre Rechtsfrage. Sie haben die volle Kostenkontrolle! Der Anruf kostet aus dem Festnetz der Deutschen Telekom nur € 2,- pro Minute und Sie entscheiden, wie lange Sie telefonieren. In der Regel dauern die Gespräche im Durchschnitt sechs Minuten. Unsere Rechtsanwälte erkennen schnell, ob Ihnen am Telefon geholfen werden kann. Ist dem nicht so, rufen wir Sie zurück und besprechen das weitere Vorgehen. Es ist einfach und bequem. Sie brauchen keinen Termin, keinen Parkplatz und müssen nicht außer Haus. Unsere Rechtsanwälte sind von Montags bis Freitags, vormittags zwischen 9:00 und 13:00 Uhr und nachmittags, außer Mittwochs, von 15:00 bis 17:00 Uhr für Sie zu erreichen. Wir bieten keinen 24-Stunden-Service, weil wir eine echte Rechtsanwaltskanzlei sind und unsere Rechtsanwälte als Rechtsanwälte mit Besprechungen und Gerichtsterminen arbeiten. Wir versuchen in unserer Kernzeit für Sie ein bestmögliches Angebot an kompetenten Rechtsexperten vorzuhalten um Ihren und unseren hohen Erwartungen gerecht zu werden. Mehr über das Thema „Rechtsberatung am Telefon“ erfahren Sie auf unserer Homepage unter http://www.anwaelte-giessen.de/telefonberatung.php Übertragung des Kfz-Schadenfreiheitsrabatts nach der Scheidung, Rechtsanwältin Beate Wypchol, Gießen, informiert: (mehr...)18.09.2007 - von Beate Wypchol Nach einer Scheidung kann jeder Ehepartner von dem anderen unter Umständen eine Übertragung des KFZ-Schadenfreiheitsrabatts auf sich verlangen, und das obwohl der Pkw als Zweitwagen über den anderen Ehepartner versichert ist. So entschied das Landgericht Flensburg in seinem Urteil vom 07.06.2006, Az.: 1 T 30/06. Voraussetzung für die Übertragungspflicht ist allerdings, dass das Fahrzeug während der Ehezeit ausschließlich und über einen längeren Zeitraum von dem Ehegatten, der die Übertragung verlangt, genutzt wurde, denn nur dann hat er den Schadenfreiheitsrabatt auch tatsächlich selbst erzielt. Die Pflicht zur Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts verneinte wiederum das Landgericht Freiburg in seiner Entscheidung vom 15.08.2006 (Az.: 5 O 64/06). Die Ehefrau nutzte zwar auch dort den Pkw alleine. Doch als sie das Auto übernahm, bestand bereits der hohe Schadenfreiheitsrabatt von 40 %. Sie selbst konnte ihn nicht verbessern, weshalb ihr der Rabatt nach der Scheidung auch nicht zustehen soll. Die letztgenannte Entscheidung im Volltext unter (mehr...) Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder ist verfassungswidrig – Rechtsanwältin Beate Wypchol, Gießen, informiert: (mehr...)24.05.2007 - von Beate Wypchol Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 23. Mai 2007 entschieden (Aktenzeichen: 1 BvL 9/04). Die bisherige unterschiedliche Regelung sieht folgendermaßen aus: Während geschiedene Elternteile, die sich um den Nachwuchs kümmern, mindestens bis zum 8. Lebensjahr des Kindes bzw. bis zum Ende seiner Grundschulzeit Anspruch auf Unterhalt haben, ohne dass sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen, entfällt der Anspruch bei Unverheirateten spätestens 3 Jahre nach der Geburt des Kindes. (mehr...) EHESCHEIDUNG NACH DEM POLNISCHEN RECHT (mehr...)02.05.2007 Die Ehescheidung nach dem polnischen Recht erfolgt nach dem Familien- und Vormundschaftsgesetzbuch (Kodeks Rodzinny i Opiekuñczy). Man muss hierbei zwischen der Scheidung und der gerichtlichen Trennung unterscheiden. Die Scheidung ist ein Gerichtsurteil, das dazu führt, dass die Ehe aufgelöst wird und somit nicht mehr existiert. Die Scheidung hat auch eine Reihe von anderen Folgen, die im Weiteren näher erläutert werden. Dagegen stellt die gerichtliche Trennung eine Art „beschränkte Scheidung“ dar. Sie erfolgt ebenfalls durch eine Entscheidung des Gerichts, man kann allerdings mindestens 6 wesentliche Unterschiede zwischen der Trennung und der Scheidung feststellen. Die Folgen der gerichtlichen Trennung sind mit Ausnahme der folgenden Unterschiede mit den Folgen der Scheidung identisch.(mehr...) Vaterschaftstests: Mehr Rechte für Väter, Rechtsanwältin Beate Wypchol, Gießen, informiert: (mehr...)29.03.2007 - von Beate Wypchol Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber in seiner Entscheidung vom 13.02.2007 aufgefordert hat, ein vereinfachtes Verfahren zur Klärung der Abstammung zu schaffen, hat die Bundesjustizministerin Zypries nunmehr bereits einen Gesetzentwurf vorgestellt. (mehr...) Neues Unterhaltsrecht, Rechtsanwältin Beate Wypchol, Gießen, informiert: (mehr...)23.03.2007 - von Beate Wypchol Die Koalition verständigte sich in einem Spitzengespräch am 22.03.2007 nun doch auf ein neues Unterhaltsrecht.(mehr...) Kindesunterhalt bei abwechselnder Betreuung eines Kindes durch beide Elternteile, Rechtsanwältin Beate Wypchol, Gießen, informiert: (mehr...)19.03.2007 - von Beate Wypchol Betreuen geschiedene Eltern beide abwechselnd ihre Kinder, ist derjenige allein zum sogenannten Barunterhalt verpflichtet, bei dem sich das Kind weniger oft aufhält (in der Regel der Vater).(mehr...) Neues Unterhaltsrecht – Rechtsanwältin Beate Wypchol, Gießen, informiert: (mehr...)16.03.2007 - von Beate Wypchol Voraussichtlich zum 01.07.2007 wird eine weitreichende Reform des Unterhaltsrechts in Kraft treten. Mit dieser Reform soll das Unterhaltsrecht den geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen und dem damit verbundenen Wertewandel angepasst werden.(mehr...) Künstliche Befruchtung, Rechtsanwältin Beate Wypchol - informiert zur aktuellen BverfG-Entscheidung: (mehr...)02.03.2007 - von Beate Wypchol Krankenkassen müssen auch in Zukunft künstliche Befruchtungen nur bei Ehepaaren bezuschussen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28.02.2007 (AZ.: 1 BvL 5/03) entschieden. Für nicht eheliche Lebensgemeinschaften gibt es damit auch weiterhin keinen Anspruch auf Krankenkassenleistungen für künstliche Befruchtungen. Sie müssen selbst für die Behandlung aufkommen. Laut Bundesverfassungsgericht ist die Privilegierung verheirateter Partner, die in solchen Fällen 50 Prozent von der gesetzlichen Kasse ersetzt bekommen, mit dem Grundgesetz vereinbar. In der Begründung heißt es, die Ehe biete angesichts der bestehenden rechtlichen Pflichten mehr Sicherheit auch für zukünftige Kinder, von beiden Elternteilen betreut zu werden. Denn die Ehe sei grundsätzlich auf lebenslange wechselseitige Verantwortung angelegt, während Unverheiratete diese Verantwortung nur freiwillig wahrnehmen würden. Darüber hinaus sei die künstliche Befruchtung keine Krankheitsbehandlung, sondern eine medizinische Maßnahme, die auch als eine solche im Gesetz geregelt sei. Das Urteil im Volltext unter (mehr...) Vaterschaftstest,Familienrecht aktuell, Rechtsanwältin Beate Wypchol, Gießen, informiert: (mehr...)13.02.2007 - von Beate Wypchol Heimliche Vaterschaftschaftstests können vor Gericht weiterhin nicht verwendet werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 13. Februar 2007 (Az: 1 BvR 421/05).(mehr...) Ehevertrag, Familienrecht aktuell, Rechtsanwältin Beate Wypchol, Gießen, informiert: (mehr...)07.02.2007 - von Beate Wypchol Ehevertrag Wer heiraten will, will nicht an eine mögliche künftige Scheidung denken. Dennoch klingen Ihnen die mahnenden Worte von Geschiedenen im Kopf, niemals wieder ohne einen Ehevertrag zu heiraten. (mehr...) Familienleistungen, Familienrecht aktuell, Rechtsanwältin Beate Wypchol, Gießen, informiert: (mehr...)05.02.2007 - von Beate Wypchol Familienleistungen für Familienangehörige von Arbeitnehmern eines Mitgliedstaates Arbeitnehmer haben nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates, in dem sie beschäftigt sind, Anspruch auf Familienleistungen für ihre Familienangehörigen, wobei es keine Rolle spielt, in welchem Land die Angehörigen wohnen. (mehr...) Familiennachzug zu EU-Bürgern (mehr...)05.02.2007 - von Beate Wypchol Familiennachzug zu EU-Bürgern Der Familiennachzug zu EU-Bürgern findet seine Regelungen im FreizügG/EU. Das AufenthaltsG wird auf solche Fälle grundsätzlich nicht angewendet, es sei denn, das AufenthaltsG enthält eine für den Familienangehörigen günstigere Regelung (§ 11 Abs. 1 S. 3 FreizügG/EU). Das FreizügG/EU findet auch auf die Staatsangehörigen der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (Island, Lichtenstein, Norwegen) und die Schweiz Anwendung (§ 12 FreizügG/EU). Darüber hinaus sind auch die Bürger der am 01.05.2004 beigetretenen neuen EU-Staaten in allen Bereichen, mit Ausnahme der Arbeitnehmertätigkeit, den alten EU-Bürgern gleichgestellt. (mehr...) Hartz IV: Aktuelles Urteil zu Scheidungen - Familienrecht aktuell05.02.2007 - von Beate Wypchol Geschieden nicht automatisch mehr Geld! Wenn ein Arbeitslosengeld II Empfänger geschieden ist, steht diesem nicht automatisch wegen der Trennung der Kinder mehr Geld zu. So entschieden die Kassler Bundes- Sozialrichter in letzter Instanz. In besonderen Fällen können aber Fahrtkosten übernommen werden, die entstehen, um die leiblichen Kinder zu besuchen. Wörtlich: Denkbar wäre eine sog "Bedarfsgemeinschaft auf Zeit" Dies bedeutet, dass bei besonders hohen Fahrtkosten diese vom Amt übernommen werden müssen. Geschiedene ALG-II-Empfänger, die getrennt von ihren Kindern leben, haben keinen Anspruch auf Übernahme der daraus entstehenden Kosten. Denkbar sei aber eine "Bedarfsgemeinschaft auf Zeit" meint das Bundessozialgericht. Eine Bedarfsgemeinschaft auf Zeit bedeute, wenn der Vater oder Mutter über das Wochenende die Kinder bei sich hat, es zu mehr Kosten kommt, die gedeckt werden müssen. Die Höhe wurde jedoch nicht festgelegt und zurück an das Sozialgericht in Duisburg verwiesen. Akten Zeichen: B 7b AS 14/06 R Porady tak¿e w jêzyku polskim! Unterhalt bei Trennung, Familienrecht aktuell, Rechtsanwältin Beate Wypchol, Gießen, informiert: (mehr...)05.02.2007 - von Beate Wypchol Unterhalt bei Trennung, Scheidung, für Kinder und Eltern! Die wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung sind für die allermeisten existenziell. Die Finanzierung zwei Haushalte, von dem zumindest einer erst neu zu bestellen ist, ist von dem bisherigen Familieneinkommen nur selten problemlos zu bestreiten. Nicht umsonst ist die Ehescheidung einer der Hauptgründe für die Überschuldung privater Haushalte... Porady tak¿e w jêzyku polskim! (mehr...) |
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