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Vorteile der Online-Scheidung |
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Durch die über Internet vorbereitete Scheidung kann Zeit und Geld gespart werden. Eine Online-Scheidung ist aber nur möglich und sinnvoll, wenn sie einverständlich erfolgt, d.h. wenn die Ehegatten seit mindestens knapp einem Jahr getrennt leben und sich über die wesentlichen Fragen der Trennung und Scheidung einig sind.ZeitersparnisDer Mandant braucht keinen Termin in der Anwaltskanzlei wahrzunehmen, bei dem es ohnehin meist nur um reine Formalitäten geht. Er kann bereits über das Internet alle relevanten Daten an den Anwalt versenden. Zusätzlich kann auch das Verfahren vor dem Familiengericht beschleunigt werden. Dies geschieht dadurch, dass unmittelbar nach Erhalt der Rechnung der Gerichtskasse die Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses erfolgt. Bis zu dieser Einzahlung bleiben die Gerichte erfahrungsgemäß untätig. Darüber hinaus kann eine Beschleunigung des gerichtlichen Verfahrens dadurch erreicht werden, dass das Formular zum Versorgungsausgleich bereits direkt mit dem Scheidungsantrag eingereicht wird. Gewöhnlich handelt es sich dabei um einen langwierigen Vorgang. Das Gericht schickt das Formular zunächst dem Rechtsanwalt, dieser schickt es dann weiter an Sie mit der Bitte um Ausfüllen und Rücksendung. Erst dann kann das Formular von dem Rechtsanwalt weiter an das Gericht geleitet werden. Wenn aber beide Ehepartner das jeweils ausgefüllte Formular bereits zusammen mit den Unterlagen des Scheidungsformulars an unsere Kanzlei übersenden, kann der langwierige Weg abgekürzt werden. Auf dieser Seite können Sie das Formular zum Versorgungsausgleich als geschütztes Word-Dokument herunterladen, ausfüllen, ausdrucken und anschließend an unsere Kanzlei senden. Bei gegebenenfalls auftretenden Fragen zum Ausfüllen kann mit uns bereits Kontakt aufgenommen werden. Sollten Sie für die Kosten des Scheidungsverfahrens nicht aufkommen können, besteht für Sie die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Auch hier sollte aus Gründen der Zeitersparnis der von Ihnen unterschriebene Prozesskostenhilfeantrag bereits mit den übrigen Scheidungsunterlagen bei uns eingereicht werden. KostenersparnisDa bei einer einverständlichen Scheidung nur diejenige Partei anwaltschaftlich vertreten sein muss, die den Scheidungsantrag einreicht, können die Kosten für einen zweiten Rechtsanwalts vermieden werden. Die Rechtsanwaltskosten sind grundsätzlich von demjenigen zu tragen, der ihn beauftragt hat. Es besteht aber die Möglichkeit, dass die Parteien eine Vereinbarung mit dem Inhalt treffen, dass derjenige, der einen Rechtsanwalt nicht benötigt, sich an den Kosten für den Rechtsanwalt des Antragstellenden zur Hälfte beteiligt, was nur recht und billig erscheint. Eine solche Vereinbarung kann zwar mündlich getroffen werden. Doch wer ganz sicher gehen will, sollte diese Vereinbarung schriftlich abschließen. Zu beachten ist jedoch, dass eine solche Vereinbarung nur zwischen den Parteien wirkt, so dass der Rechtsanwalt allein gegenüber der antragstellenden Partei seine Kosten durchsetzen kann. Aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ist das Scheidungsverfahren nach den Gebührensätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zu berechnen. |
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